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Seit Juni 1995 ist die regionale und kommunale Selbstverwaltung im politischen System Koreas fest verankert. Das Gesetz dafür wurde zwar schon 1949 verabschiedet, aber der Koreakrieg und die Zeiten politischer Unruhen wie die April-Revolution und der Staatsstreich im Mai 1961 verhinderten die Umsetzung und Wahlen. Die Selbstverwaltung ist in regionale und kommunale Selbstverwaltung unterteilt. Die Zahl der regionalen Selbstverwaltungen betrug ursprünglich 16, und zwar die Hauptstadt Seoul, 6 Großstädte, 8 Provinzen und die Sonderprovinz Jeju. Im Juli 2012 wurde auch die Sonderverwaltungsstadt Sejong in die regionale Selbstverwaltung aufgenommen, sodass sich die Zahl jetzt auf 17 erhöht hat. Die kommunalen Selbstverwaltungen umfassen 226 Städte, Kreise und Stadtbezirke. Der Leiter und die Abgeordneten der Kommunalverwaltung werden von den Einwohnern direkt gewählt und die Amtszeit beträgt vier Jahre.

Der Leiter kann bis zu dreimal wiederernannt werden, und die Amtszeit der Abgeordneten ist unbegrenzt. Das System der autonomen Kommunalverwaltungen ist die Voraussetzung für eine Basisdemokratie, in der sich alle Bürger an der Gestaltung des Gemeinwesens beteiligen können.